Freitag, 20.03.2026 – Sportheim Halde Beginn 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Begrüßung Ralf Maier Sportvorstand und Veranstaltungen Gesamtverein TSG
- Toten Gedenkminute
- Feststellung der Tagesordnung und satzungsgemäße Einberufung der Mitgliederversammlung
- Grußworte Sportkreispräsident Klaus-Dieter Marx
- Berichte
- Bericht Ralf Maier – Sportvorstand und Veranstaltungen Gesamtverein Sektor 1+2
- Bericht Carolin Glas – Sektor 1 – Abteilungsrat
- Berichte der Abteilungen
- Bericht Vorstand Jugend Jana Maier
- Jahresabschluss 2025
- Bericht Thomas Maier – Leiter Finanzausschuss
- Bericht des/der Kassenprüfer Arnold / Maurer
- Grußworte / Entlastungen / Blockentlastung BM Norbert Bereska
- Sportvorstand und Veranstaltungen Gesamtverein / Jugendvorstand
- Jahresabschluss 2025
- Wahlen
- Vorstand Sport – 2 Jahre
- Vorstand Jugend – 2 Jahre Bestätigung Jugendvollversammlung
- Vorstand Immobilien und Vereinsentwicklung – 2 Jahre: Vorstand gesucht!
- Vorstand Finanzen – 2 Jahre: Vorstand gesucht!
- Kassenprüfer – 2 Jahre
- Bericht Bauausschuss – Tobias Weber / Karlheinz Wiedenmann / Ralf Maier
- Anträge
Satzungsänderung §12.2 und 6.2 sollen angepasst werden:
Bisher:
(2) Der Abteilungsrat wird von einem Leiter Abteilungsrat geführt. Dieser wird aus der Mitte der Vertreter der einzelnen Abteilungen für die Dauer von 2 Jahren vom Abteilungsrat gewählt. Mitglieder des Vorstandes und mögliche Beisitzer können nicht für dieses Amt vorgeschlagen werden.
Abstimmungsvorschlag:
12.2 Abteilungsrat
Der Abteilungsrat wird von einem Leiter Abteilungsrat geführt. Dieser wird aus der Mitte der Vertreter der einzelnen Abteilungen für die Dauer von 1 Jahr vom Abteilungsrat gewählt. Mitglieder des Vorstandes und mögliche Beisitzer können nicht für dieses Amt vorgeschlagen und gewählt werden.
Bisher:
(2) Der freiwillige Austritt kann durch schriftliche Erklärung gegenüber
einem Mitglied des Vorstands erfolgen. Er ist zum Schluss eines Kalenderjahres
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.
Abstimmungsvorschlag:
6.2 Beendigung der Mitgliedschaft:
Der freiwillige Austritt kann durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes oder der TSG-Geschäftsstelle erfolgen. Er ist zum Schluss eines Kalenderjahres bis 31.12. zulässig. Unterjährige Kündigungen bleiben bis zum Jahresende beitragspflichtig.
- Sonstige, u.a. Terminvorschau 2026
- Eingeladen sind alle Vereinsmitglieder und Ehrengäste sowie Ehrenmitglieder der TSG. Anträge sind bei einem der Vorstandsmitglieder spätestens 1 Woche vor Versammlung in schriftlicher Form mit Begründung einzureichen bei Vorstand@tsg-nattheim.de oder bei bekannten Privatanschriften Vorstand. Gäste sind nicht abstimmungsberechtigt und müssen in der Anwesenheitsliste gesondert geführt werden.
gez. Die Vorstandschaft




